Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  • Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (AVB) gelten für die Veranstaltung „THE SHOW“ (im Folgenden „Veranstaltung“) der Untitled Verlag und Agentur GmbH & Co. KG, Jarrestr. 2, 22303 Hamburg (im Folgenden: „Untitled“).
  • Abweichende sowie diesen AVB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden (Ausstellers) erkennt Untitled nicht an, es sei denn Untitled hat einer Änderung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Nebenabreden, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn Untitled sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen.

 

  1. Anmeldung 
  • Die Anmeldung ist mittels übersandten Anmeldeformulars unter Anerkennung dieser Bedingungen vorzunehmen und verbindlich. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formular ist an Untitled zurückzusenden. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Untitled (Post, Fax oder Email) zustande.
  • Anmeldungen bzw. Bestellungen von Dienstleistungen oder technischen Anschlüssen werden nur entgegengenommen, wenn sie auf den entsprechenden Formularen eingereicht werden.
  • Anmeldungen unter Bedingungen oder Vorbehalten werden nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von Untitled bestätigt wurde. Besondere Platzwünsche werden soweit als möglich berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. In jedem Fall gilt, dass die Fläche nach Eingangsdatum vergeben wird. Es kann vorkommen, dass die Fläche noch vor Anmeldeschluss ausgebucht ist. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.
  1. Unteraussteller und Gemeinschaftsstände 
  • Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Untitled ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung Dritten (= Unteraussteller) zu überlassen.
  • Für jeden Unteraussteller fallen Kosten für die Anmeldung und den Katalogeintrag an. Der Hauptaussteller haftet gegenüber Untitled für alle durch ihn oder den Unteraussteller entstandenen Kosten und Schäden.
  • Eine ohne Zustimmung von Untitled erfolgte Aufnahme von Unterausstellern berechtigt Untitled, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen. Der Standmieter verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu. Die Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert. In Höhe der Kosten erwirbt Untitled ein Pfandrecht an den eingelagerten Sachen. Diese können von Untitled nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von Untitled auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Aussteller stellt Untitled von sämtlichen Schadensersatzansprüchen des unberechtigten Unterausstellers frei.
  1. Kosten und Zahlungsbedingungen 
  • Der Aussteller verpflichtet sich durch die von Untitled bestätigte Anmeldung zur Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung.
  • Nach der Anmeldung zur Ausstellung erhält der Aussteller eine Abschlagsrechnung über EUR 4.500,00 (netto) zur Finanzierung des Marketings der Veranstaltung und die Besucherwerbung durch Untitled. Dieser Abschlag ist sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag zu der jeweils vereinbarten Vergütung ist bis spätestens zum 31.08. an Untitled zu überweisen. Erfolgt die Anmeldung erst am 31.08. oder später, wird Untitled mit der Anmeldung die vollen Kosten in Rechnung stellen.
  • Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, zzgl. 990,- Euro Servicegebühr für Entsorgungspauschale, Standreinigung sowie Aufbau- und Lagerlogistik. Mögliche Zusatzausstattungen und -services werden gesondert bestätigt und berechnet.
  • Gerät der Aussteller mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, ist Untitled berechtigt, nach dem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlich geregelten Fälle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt. Im Falle des Rücktritts wird der Aussteller mit einem Betrag entsprechend der Staffelung in Ziffer 4 Abs. 3 belastet. Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Untitled gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  • Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen hat Untitled am eingebrachten Ausstellergut und anderweitiger Standausrüstung ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. Die Gegenstände können auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert werden. Diese können von Untitled nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von Untitled auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  1. Rücktritt /Kündigung 
  • Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt Untitled dem Aussteller ein vertragliches Rücktrittsrecht.
  • Ein Rücktritt von Ausstellervertrag (Anmeldung) muss schriftlich erfolgen und ist erst mit schriftlicher Bestätigung des Rücktritteingangs (Post, Fax oder Email) durch Untitled wirksam.
  • Im Falle des Rücktritts hat der Aussteller folgende Beträge zu entrichten:
  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Vergütung berechnet;
  • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Vergütung berechnet;
  • bei späterem Rücktritt wird die volle gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarte Vergütung berechnet.

Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Untitled gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  1. Reklamationen, Ausstattung
  • Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der Untitled unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag schriftlich mitzuteilen, so dass Untitled etwaige vorhandene Mängel abstellen kann.
  • Soweit der Aussteller Ausstattung für die Standgestaltung bzw. den Standbau gemietet hat, ist der Aussteller verpflichtet, Beschädigungen oder fehlende Gegenstände unverzüglich schriftlich gegenüber der Untitled anzuzeigen. Der Aussteller hat die gemietete Ausstattung nach Beendigung der Veranstaltung im ordnungsgemäßen und unbeschädigten Zustand an die Untitled zurückzugeben. Hierfür trägt der Aussteller die Beweislast.
  1. Versicherung und Haftung 
  • Die ordnungsgemäße Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes, der Montage und Demontage sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers.
  • Für Verlust oder Schäden am Stand, der Standeinrichtung, an den Ausstellungsgütern oder anderen Vermögenswerten, die dem Aussteller, seinem Vertreter oder von ihm angestellten bzw. eingeladenen Personen gehören, sowie sonstige Sachschäden, ist die Haftung von Untitled auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von der Haftung sind mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen.
  • Bei vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der Untitled, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Untitled für den hierdurch entstandenen Schaden.
  • Im Übrigen haftet Untitled, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind, und bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für jeden Einzelfall ist die Haftung der Untitled auf den dreifachen Rechnungsbetrag begrenzt.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

  1. Ausstellerverzeichnis und Veranstaltungskatalog 
  • Untitled ist berechtigt, die von den Ausstellern angegebenen Daten in einem (Online-) Ausstellerverzeichnis und einem Veranstaltungskatalog zu veröffentlichen (Grundeintrag).
  • Einträge in dem (Online-)Ausstellerverzeichnis und im Veranstaltungkatalog, welche über einen Grundeintrag hinausgehen, sind kostenpflichtig und können vom Aussteller mit einem gesonderten Bestellschein bestellt werden. Ein wirksamer Vertrag über diese Einträge kommt erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch die Untitled oder durch Leistungserbringung von Untitled zu Stande. Untitled behält sich vor, die Annahme von Bestellungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, die in dem (Online-)Ausstellerverzeichnis und dem Veranstaltungskatalog zu veröffentlichenden Daten und Bilder bis zu den im Bestellschein angegebenen Daten (Anzeigenschluss) in den jeweiligen dort angegebenen Formaten bereitzustellen.
  • Bei der Stornierung einer Bestellung über einen kostenpflichtigen Eintrag bis zum Anzeigenschluss durch den Aussteller werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet, es sei denn, der Aussteller hat den Grund der Stornierung nicht zu vertreten oder weist nach, dass Untitled durch die Stornierung nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Anzeigenschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
  • Bei kostenpflichtigen Einträgen im Veranstaltungskatalog wird Untitled dem Aussteller vor Veröffentlichung einen Korrekturabzug übersenden. Beanstandungen und Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Aussteller diese unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übersendung des Korrekturabzugs schriftlich anzeigt. Anderenfalls gilt der Korrekturabzug als genehmigt.
  • Untitled ist nicht verpflichtet die Einträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Aussteller versichert, dass die von ihm bereitgestellten Texte und Grafiken rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Der Aussteller stellt Untitled auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, Untitled sämtliche durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehenden Kosten und sonstigen Schäden zu ersetzen.
  1. Standbesetzung, Werbung, Vorführungen, Verkauf 
  • Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Publikum-Öffnungszeiten der Veranstaltung ständig mit ausreichend Personal zu besetzen.
  • Untitled ist berechtigt, die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben könnten, zu untersagen.
  • Alle Arten von Vorführungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Untitled. Trotz erteilter Genehmigung ist Untitled jederzeit berechtigt, Vorführungen oder Werbung einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebes führen, gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnung, die guten Sitten verstoßen, weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Bei Zuwiderhandlung ist Untitled berechtigt, dies auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden.
  • Für die Abwicklung von Geschäften ist der Aussteller allein verantwortlich. Untitled kann hierfür in keiner Weise Garantien oder Verantwortung übernehmen.
  1. Bewachung 
  • Untitled leistet – auch bei Beauftragung eines allgemeinen Wachdienstes für die Veranstaltung – keine Gewähr für eine Bewachung des Standes des Ausstellers und der Ausstellungsgüter.
  • Der Aussteller hat in jedem Falle selbst für die Bewachung seines Standes und seines Ausstellungsgutes zu sorgen. Wachpersonal darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Untitled und nur bei von Untitled zugelassenen Wachfirmen beantragt und beauftragt werden. Die Kosten trägt der Aussteller. Es wird empfohlen eine Diebstahlversicherung abzuschließen.
  1. Vorbehalte
  • Zwingende gesetzliche Vorschriften haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Veranstaltungsbedingungen in einzelnen Punkten nicht wirksam sein oder außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Punkte in vollem Umfang gültig.
  • Der Aussteller hat sich über alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf das Ausstellungsgut, zu informieren und diese zu beachten.
  • Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb von ihm ausgestellter Maschinen, Apparate, Geräte usw. entsteht, haftet der Aussteller.
  • Untitled behält sich vor, die vorläufigen Flächenpläne, die der Anmeldung des Ausstellers zugrunde liegen, bis zum Veranstaltungsbeginn abzuändern.
  1. Veranstaltungsausfall/Änderung der Veranstaltungszeiten 
  • Ist die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder andere außerhalb des Einflussbereiches von Untitled liegende Umstände, insbesondere Streik, Naturkatastrophen oder Terrorgefahr ganz oder teilweise nicht durchführbar, ist Untitled berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen und/oder nur in Teilen durchzuführen. Hierüber hat Untitled den Aussteller rechtzeitig zu unterrichten.
  • Soweit die Veranstaltung abgesagt, nur in Teilen bzw. verkürzt durchgeführt wird, steht Untitled der auf den erbrachten Teil der Leistungen entfallenden Anteil der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung zu. Hierbei handelt es sich um die vom Aussteller bei Anmeldung zu zahlende Vergütung in Höhe von EUR 4.500,00, da hiervon Marketing und Besucherwerbung finanziert wird. Sofern von Untitled darüber hinausgehende Leistungen bereits erbracht wurden (bei kurzfristigen Absagen ab ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zB Standbau) kommt der darauf entfallende Teil der vereinbarten Vergütung hinzu. Die darüber hinaus bereits geleistete Vergütung ist dem Aussteller zu erstatten.

Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Untitled gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  • In den Fällen des Abs. 1 stehen dem Aussteller keine Schadensersatzansprüche zu.
  1. Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen

Untitled ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.

  1. Datenschutz 
  • Untitled erhebt, speichert und nutzt die im Rahmen der Anmeldung und der Vertragsdurchführung vom Aussteller angegebenen Daten zur Vertragsdurchführung und gibt diese ggf. an Dritte weiter, soweit diese für Untitled Leistungen erbringen oder von Untitled zur Vertragsdurchführung eingesetzt werden.
  • Untitled ist weiterhin berechtigt, die vom Aussteller angegebene E-Mail-Adresse auch nach Vertragsbeendigung zu nutzen, um dem Aussteller über gleichartige Veranstaltungen zu informieren. Der Aussteller kann dieser Nutzung jederzeit durch eine E-Mail an Untitled info@untitled-verlag.de
  1. Nichteinhaltung der Bedingungen

Verstößt der Aussteller trotz Abmahnung bzw. Nachfristsetzung gegen seine vertraglichen Pflichten und insbesondere gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen, kann der Veranstalter den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen.

  1. Schlussbestimmung 
  • Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller die vorliegenden „Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen“ sowie „Technische Richtlinien“ und die Hausordnung zum Veranstaltungsort der jeweiligen Ausstellung/ Veranstaltung als in allen Teilen rechtsverbindlich an.
  • Zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Untitled.
  • Alle Ansprüche der Aussteller gegen Untitled verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • Falls der Aussteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Untitled ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Ausstellers Klage zu erheben.
  • Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

Stand Februar 2021