Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Untitled gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Für jeden Einzelfall ist die Haftung der Untitled auf den dreifachen Rechnungsbetrag begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Untitled gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Untitled ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.
Verstößt der Aussteller trotz Abmahnung bzw. Nachfristsetzung gegen seine vertraglichen Pflichten und insbesondere gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen, kann der Veranstalter den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen.
Stand Februar 2021